Brückenkranführer


Die Tätigkeit im Überblick

Brückenkranführer und Brückenkranführerinnen arbeiten im produzierenden Gewerbe. Sie sind verantwortlich für das Bedienen, Fahren, Warten und Pflegen von Brückenkranen. Beispielsweise befördern sie damit Langgut. Oder sie beladen, transportieren und entladen Stahlprodukte in Metalllagern.
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Neben Kenntnissen in der Maschinenführung und -wartung werden üblicherweise der Besitz eines Kranscheines vorausgesetzt. Häufig sind auch Kenntnisse im Sortieren und Kommissionieren erwünscht. Zur Vermeidung von Unfällen sollten Brückenkranführer und -führerinnen eine sicherheitsbewusste Arbeitsweise mitbringen. Körperliche Belastbarkeit ist ebenso notwendig wie Schwindelfreiheit.


Der Absolvent erhält nach erfolgreicher Prüfungen den Ausweis für Brücken-Kranführer, eine Urkunde sowie einen FlurTec Zusatz-Ausweis für die jährlichen Unterweisungen BGV A1


Inhalte der Ausbildung

- UVV-Krane
- Winden, Hub- und Zuggeräte – (BGV D8)
- Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- Anschlagen von Lasten physikalische Grundlagen
- Richtige Auswahl der Anschlagmittel
- Einsätze mit Anschläger und Helfer
- Augenscheinliche Prüfung der Anschlagmittel
– BGR 500 Rechtliche Grundlagen Umgang mit der Funkfernsteuerung
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers Schriftliche und Mündliche Abschlussprüfung

Praktische Unterweisung - Inhouse gerätespezifisch

Die Schulung richtet sich an Personen, die nachweislich längere Zeit Brücken- und Portalkrane bedienen und den Ausweis für Brückenkranführer nachträglich erwerben möchten.

Voraussetzung

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung für diese berufliche Tätigkeit. Genügend Erfahrung im Führen von Brückenkrane.

Sie können unsere Hotline auch telefonisch erreichen von:
Mo-Fr 9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Büro Germersheim:
Flur-Tec Fahrschule für Flurförderzeuge
Konrad-Adenauer-Str. 16 F
76726 Germersheim

Telefon: 07274-7795570
Telefax: 07274-7795571


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